Die Kanzlei bietet auch Beratung und Vertretung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts an.

Hier erfolgt die Beratung u.a. zu den folgenden Themen:

  • Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Prüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Probleme des Gebrauchs von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Probleme der Veräußerung
  • Verwaltung
  • Entzug des Wohnungseigentums
  • Wohngeldverfahren
Rechtsanwalt Michael Zachhuber hat im Frühjahr 2005 den Fachanwaltskurs "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" mit Bezügen zum Immobilien- und Maklerrecht erfolgreich absolviert.

Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.

Rechtsanwalt Michael Zachhuber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht" im Deutschen Anwaltverein.