Rechtliche Beratung auf dem Gebiet des Reiserechts wird immer wichtiger und bildet daher einen Schwerpunkt in der Tätigkeit der Kanzlei.
Insbesondere ist hier schnelles handeln notwendig, da Ansprüche auf Minderung des Reisepreises bis spätestens einen Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Beednigungszeitpunkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen sind. Dafür genügt jedoch nicht die Mängelanzeige vor Ort!
Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.
